Daten und Fakten
Die Wintersaison bei Straßen.NRW läuft offiziell vom 1. November bis 30. April. Hier finden Sie einige Daten und Fakten zur aktuellen Saison und zu langjährigen Erfahrungswerten.
Grundlagen für die Winterdienst-Einsätze
- Wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr sollen von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein; Streckenabschnitte, die im Zusammenhang mit dem BAB-Netz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen, 24 Stunden täglich. So sieht es das bundesweit gültige "Anforderungsniveau Winterdienst" vor.
- Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen bzw. stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke auf den Straßen gerechnet werden muss.
- Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: "Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften ... die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen."
- Bei der Planung der Winterdienstrouten müssen Prioritäten und zeitliche Vorgaben berücksichtig werden. Stark frequentierte Straßen und besondere Gefahrenpunkte, wie gefährliche Steigungs- oder Gefällestrecken oder durch Verwehungen gefährdete Abschnitte haben Vorrang im Winterdienst.
- Auch die Umleitungsstrecken für Autobahnen (Bundes- und Landesstraßen) haben eine hohe Priorität.
Statistik
Straßen.NRW führt originär den Winterdienst außerhalb von geschlossenen Ortslagen auf Bundes- und Landesstraßen durch (=“freie Strecke“). Kreisstraßen oder Ortsdurchfahren von Bundes- und Landesstraßen werden lediglich im Zuge von Vereinbarungen mit Kreisen oder Gemeinden von Straßen.NRW betreut.

Winterdienststrecken von Straßen.NRW
- Bundesstraßen: rund 3.480 Kilometer (freie Strecke)
- Landesstraßen: rund 9.640 Kilometer (freie Strecke)
- Ortsurchfahrten und Kreisstraßen im Zuge von Vereinbarungen
Eingelagertes Salz
- In den 55 Meistereien und 125 Salzhallen (55 Meisterei- und Außenlagern) lagert Straßen NRW 80.000 Tonnen Streusalz
- 40.000 Tonnen Streusalz-Reserve befinden sich im Zentrallager Rheinberg
- Darüber hinaus verfügt Straßen.NRW über einen Liefervertrag mit der Salzindustrie, um eine kontinuierliche Lieferung mit Streusalz zu gewährleisten.
Einsatzkräfte
- und 1.400 Straßenwärter, einschl. Werkstattpersonal
Einsatzfahrzeuge
- rund 430 Streu- und Räumfahrzeuge incl. Fremdunternehmer
Technische Ausrüstung
- rund 270 Straßenwetterstationen (SWS) dienen der Straßenzustandsüberwachung
Hauptwinterdienstmonate (langjährig)
- Januar und Februar
Streusalzverbrauch und Kosten für den Winterdienst
Streusalzverbrauch Saison 2020/21
- ca. 79.000 Tonnen an den Bundes- und Landesstraßen in NRW
Durchschnittlicher Streusalzverbrauch (letzte 20 Jahre)
- rund 87.500 Tonnen an Bundes- und Landesstraßen in NRW pro Wintersaison
Kosten Saison 2020/21
- circa 24,2 Millionen Euro